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Warum darf die Dinkelsonne nicht mehr Dinkelsonne heißen!

Abmahnung und die weitreichende Folge für unseren kleinen Betrieb!

Hallo ihr,

wir sind Nadine & Dirk und haben seit 10 Jahren einen kleinen, regionalen Gemüse- Abokisten- Lieferdienst mit ca. 200 Kund/innen zwischen Bremen und Hamburg. In unserem Sortiment sind immer schon Produkte von benachbarten und regionalen Höfen und Solawis. Unsere Brote bekommen wir teilweise von einer kleinen Hofbäckerei, die seit den 70er Jahren Brote im Steinofen backt. Selbstverständlich haben wir diese Brote auch in unserem Onlineshop.

Direkt vor Ende unserer Sommerpause im Juli 2024 haben wir einen Brief der Anwälte der Hofpfisterei aus München bekommen. Hiermit wurden wir aufgefordert, den Namen eines Brotes, nämlich "Dinkelsonne", nicht mehr zu verwenden, da die Bezeichnung "Sonne" in Zusammenhang mit Brot von der Hofpfisterei aus München seit den 70er Jahren geschützt ist und nur von ihr verwendet werden darf. Alle Brote, die das Wort „Sonne“ beinhalten, sind laut der Aussage der Rechtsanwälte und auch laut vieler Urteile rechtswidrig. Wer sich weitergehend interessiert, goggelt einfach „Hofpfisterei Abmahnung“, es ist der Wahnsinn, wie viele kleine Bäckereien schon auf tausende von Euro verklagt worden sind. So etwas ist für kleine Betriebe existenzbedrohend! 

Wir wurden also aufgefordert, eine weitreichende Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die u.a. eine Offenlegung von gewerblichen Kunden- und Lieferatendaten beinhaltet. Auch sollten wir einen Betrag von circa 3500 Euro bezahlen. Obwohl wir von der Sinnhaftigkeit dieser Unterlassung nicht überzeugt waren, da wir als regionaler Anbieter keine Konkurrenz für eine Großbäckerei aus München sind, haben wir und die Bäckerei den Namen des Brotes sofort geändert.  

Wir haben uns in einer Nacht- und Nebelaktion einen Markenrechtsanwalt gesucht, der eine veränderte Unterlassungserklärung verfasst hat, in der wir damit einverstanden waren, den Namen des Brotes sofort zu ändern und diesen nicht mehr in unserem Onlineshop zu führen. Einen Hofladen haben wir nicht, also würden wir das Brot nicht mehr als Dinkelsonne vertreiben. Doch wollten wir keine gewerblichen Lieferanten- und Kundendaten offenlegen.

Damit war die gegnerische Partei nicht einverstanden und hat in einem Eilverfahren eine einstweiligen Verfügung gegen uns erreicht.

Das hat uns sehr geschockt, da wir ja sofort alle in unseren Augen nötigen Schritte unternommen hatten. Diese einstweilige Verfügung zieht jetzt weitere Kosten nach sich, die für uns nicht mehr zu tragen sind.

Nur kurz als Überblick, damit ihr die Summen versteht, um die es in diesem Fall geht.

Das Brot "Sonne" der Bäckerei aus Süddeutschland hat einen Streitwert von 200.000 Euro*. Zum Vergleich, unser Umsatz mit diesem Brot liegt bei ca. 240 Euro pro Jahr. Jedes Schreiben der Anwälte, Gerichtskosten etc. richtet sich nach dem Streitwert. Jeder einzelne Schritt bzw. Schreiben, den unser Anwalt oder die Anwälte der Gegenseite unternehmen, kostet jeweils ca. 1,3 % von diesem Streitwert… also circa 2600 netto.

Bisher sind Kosten an die 12.000 Euro entstanden, die unseren kleinen Lieferdienst und uns persönlich finanziell enorm belasten. Von der nervlichen Belastung ganz abgesehen. Das sind Summen, mit denen wir bisher nicht hantiert haben und wenn man bedenkt, dass wir maximal 1 bis 2 Brote pro Woche der ehemaligen Dinkelsonne verkauft haben, liegen da Welten zwischen.

Diese aktuellen finanziellen Belastungen haben jetzt schon direkte Folgen. Mitarbeiter/innen werden Stunden reduzieren müssen, da wir Löhne nicht mehr zahlen können. Die laufenden Kosten für notwendige Instandhaltungen, Fahrzeugreparaturen, Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen etc. laufen zwangsläufig parallel weiter.

Wir haben uns daher entschlossen, über Crowdfunding eine Seite einzurichten und hoffen, dass einige von Euch etwas spenden möchten, damit wir diesen Prozess beenden können, ohne dass der Betrieb zu stark darunter leidet und weitreichendere Konsequenzen hat.

Man kann ja sagen „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Wir sind als Lieferdienst mit Internetauftritt immer darauf bedacht, Eigentumsrechte zu wahren und besonders bei eingefügten Bildern sichern wir uns ab, ob wir diese auch benutzen können. Jedoch sind weder wir noch die Bäckerei auf die Idee gekommen, dass das Wort „Sonne“ geschützt sein könnte, da es sich um ein Alltagswort handelt.

Ganz abgesehen davon, dass keiner heute mehr so einen allgemeinen Begriff wie „Sonne“ sich schützen lassen könnte, sind wir mit dem Vorgehen der Bäckerei und deren Anwälten nicht einverstanden. Die Namensänderung haben wir und die Bäckerei sofort vorgenommen, trotzdem entlässt man uns nicht aus diesem Konflikt und bürdet uns enorme Kosten auf.

Wir bitten hiermit um Eure Hilfe.

Lieben Gruß,

Nadine & Dirk

*: Wir hatten vorher geschrieben, dass der Streitwert sich an dem Umsatz von der Bäckerei von 200.000 Euro im Jahr bemisst, das stimmt nicht. Über den Umsatz mit dem Brot Sonne können wir nichts sagen. Der Streitwert bildet die Berechnungsgrundlage für alle Kosten des gesamten Prozesses.